Schweizer Zollpolitik 2024: Von der Abschaffung der Industriezölle bis zu zollfreien Zonen
Die Schweizer Zollreform 2024: Aufhebung der Industriezölle und verbleibende Agrarprotektion
Am 1. Januar 2024 trat in der Schweiz eine weitreichende Zollreform in Kraft. Mit der Aufhebung der Industriezölle wurden alle Einfuhrzölle für Industrieprodukte (HS-Kapitel 25-97) unabhängig von deren Warenursprung auf null gesetzt. Diese autonome Massnahme des Bundesrats, die Teil des Pakets «Importerleichterungen» vom 20. Dezember 2017 ist, schafft einen jährlichen Wohlfahrtsgewinn von rund 860 Millionen Franken.
Die Reform betrifft nahezu alle Industriegüter – von Autos über Fahrräder bis zu Körperpflegeprodukten und Haushaltsgeräten. Für Einfuhren, die in der Schweiz verbleiben, ist kein Ursprungsnachweis mehr erforderlich. Präferenzielle Ursprungsnachweise werden nur noch bei unverändertem Re-Export oder bei Ursprungskumulation benötigt. Die Tarifstruktur wurde durch Zusammenführung und Senkung der Anzahl Tarifnummern vereinfacht.
Allerdings bleiben die Einfuhrzölle auf Agrarprodukte (HS-Kapitel 1-24 sowie wenige Produkte in den Kapiteln 35 und 38) bestehen. Diese werden weiterhin als Gewichtszölle erhoben. Hier zeigt sich ein ambivalentes Bild: Während die Industriezölle abgeschafft wurden, gehören die Schweizer Agrarzölle im internationalen Vergleich zu den höchsten weltweit. Der Meistbegünstigungszoll auf Milchprodukte liegt im Durchschnitt bei 130 Prozent, für einzelne Produkte bei über 800 Prozent. Bei Fleisch beträgt der durchschnittliche Tarif 85 Prozent, bei Früchten und Gemüse immerhin 19 Prozent.
Mechanismen des Agrarschutzes
Die Schweiz schützt ihre Landwirtschaft durch zwei Instrumente: Kontingente und Zölle. Bei den Kontingenten wird nur eine bestimmte Importmenge zugelassen, verteilt nach verschiedenen Verfahren wie Versteigerung, Inlandleistung oder dem Windhundprinzip («first come, first served»). Zusätzlich werden saisonale Zölle erhoben: Wenn Schweizer Landwirte ihre Produkte anbieten, werden ausländische Importe oft mit prohibitiv hohen Zöllen belegt. Deckt das inländische Angebot die Nachfrage nicht, lässt das Bundesamt für Landwirtschaft Teilmengen zu niedrigeren Zollsätzen zu. Exotische Früchte, die nicht in der Schweiz hergestellt werden können, sind ganzjährig zollpflichtig importierbar. Gegenüber der EU und Freihandelsabkommen-Partnern gelten tiefere Zölle.
Zollbestimmungen im Reiseverkehr: Neue Freigrenzen ab 2025
Ab 2025 gelten für Reisende verschärfte Freigrenzen beim Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch. Die Wertfreigrenze für die Mehrwertsteuer sinkt auf 150 Franken pro Person und Tag. Diese Grenze gilt auch für Kinder und kann nur einmal pro Tag in Anspruch genommen werden.
Maßgebend ist der Wert aller mitgeführten Waren nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung ausgewiesen ist. Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, wird die Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert fällig. Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind stets mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von der Anzahl mitreisender Personen. Ausländische Währungen werden anhand der Wechselkurse der Eidgenössischen Zollverwaltung umgerechnet.
Freimengen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak
Neben der Wertgrenze gelangen Freimengen für sensible Waren zum Tragen. Diese gelten pro Person und pro Tag:
| Waren | Zollfreie Freimenge | Zollabgaben für Mehrmenge |
|---|---|---|
| Fleisch und Fleischwaren (ohne Wild) | 1 kg | bis 10 kg: 17.- CHF/kg; >10 kg: 23.- CHF/kg |
| Butter und Rahm | 1 l/kg | 16.- CHF je kg/l |
| Öle, Fette, Margarine | 5 l/kg | 2.- CHF je kg/l |
| Alkohol bis 18% Vol. | 5 l | 2.- CHF je l |
| Alkohol über 18% Vol. (ab 17 Jahren) | 1 l | 15.- CHF je l |
| Zigaretten | 250 Stück | 0.25 CHF je Stück |
| Andere Tabakfabrikate | 250 Gramm | 0.10 CHF je g |
| Nikotinhaltige Flüssigkeiten | 250 ml | 0.25 CHF je ml |
| Elektronische Einwegzigaretten | 25 Stück | 2.50 CHF je Stück |
Für Einkäufe im Ausland, die per Post oder Kurier zugestellt werden, gelten separate Bestimmungen. Bestimmte Waren wie artengeschützte Tiere und Pflanzen, Fälschungen, Waffen oder Medikamente unterliegen Einfuhrverboten oder Bewilligungspflichten.
Freizonen und zollfreie Gebiete: Definitionen und europäische Beispiele
Der Begriff «Freizone» hat im Zollrecht eine spezifische Bedeutung. Im Unionszollrecht (Zollkodex) ist der frühere Begriff «Freihafen» durch «Freizone» und «Freilager» ersetzt worden. Freizonen sind eingezäunte Teile des Zollgebietes, in denen Nicht-Unionswaren für die Erhebung von Einfuhrabgaben als nicht im Zollgebiet befindlich gelten, sofern sie nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. In Deutschland existieren seit dem 1. Mai 2016 nur noch die Freizonen Bremerhaven und Cuxhaven.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden jedoch auch zollfreie Einkaufsregionen als Freizonen bezeichnet. Europa weist mehrere solcher Gebiete auf, die historisch oder geographisch bedingt entstanden sind:
Samnaun: Die einzige zollfreie Zone der Schweiz
Die Gemeinde Samnaun im Kanton Graubünden ist seit 1892 die einzige zollfreie Zone der Schweiz. Historisch durch die geografische Abgeschiedenheit und Schmuggelproblematik begründet, bietet der Ort heute zoll- und mehrwertsteuerfreie Einkäufe von Schmuck, Kosmetik, Parfums, Bekleidung, Lebensmitteln, Tabakwaren, Spirituosen und Treibstoff. Die Zone zieht Einkaufstouristen aus der Schweiz, dem österreichischen Tirol und Südtirol an.
Livigno und weitere europäische Beispiele
Das italienische Livigno im obersten Veltlin wurde vor gut 200 Jahren zur zollfreien Zone erklärt, um Schmuggel zu kontrollieren und die Entvölkerung des abgelegenen Tals zu verhindern. Der Status wurde von der EU anerkannt. Hier sind Benzin, Alkohol, Zigaretten und Parfüm von Zollabgaben und Mehrwertsteuer befreit.
Weitere Beispiele sind Helgoland (Deutschland), das nicht zum Zollgebiet der EU gehört und keine deutschen Verbrauchssteuern erhebt, sowie die Kanarischen Inseln als spanische Wirtschaftssonderzone mit Steuervorteilen. San Marino wendet zwar bestimmte EU-Zolltarife an, profitiert aber von niedrigen Steuern. Der Vatikan ist zwar zollfrei, doch dies gilt nur für die rund 800 ständigen Bewohner, nicht für Touristen.
Internationale Handelsbeziehungen unter Druck
Trotz der liberalen Industriezollpolitik steht die Schweiz in internationalen Handelskonflikten unter Druck. Nach der Aufhebung länderspezifischer Zusatzzölle durch den Obersten Gerichtshof der USA führte die amerikanische Regierung einen neuen pauschalen Zusatzzoll von 10 Prozent auf anderer gesetzlicher Grundlage ein. Dieser wird gegenüber allen Handelspartnern zusätzlich zu den geltenden Most-Favored-Nation-Zöllen erhoben. Bestimmte Produkte gemäss Annex II des Exekutivdekrets bleiben ausgenommen, bestehende sektorielle Zusatzzölle unter Section 232 bleiben weiterhin fällig.
Kritische Betrachtung von Zollstrukturen
Die hohen Agrarzölle der Schweiz werden ökonomisch kritisch betrachtet. Studien der OECD zeigen, dass nur rund ein Viertel der durch Grenzschutz entstehenden Produzentenrente den Landwirten zugutekommt. Der Rest fliesst an Akteure der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere den Handel. Dies erklärt die markant höheren Lebensmittelpreise in der Schweiz gegenüber dem EU-Durchschnitt. Kritiker argumentieren, dass Protektionismus die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft hemmt – gezeigt am Beispiel von Kaffee und Schokolade, wo Schweizer Produkte trotz Import zu Weltmarktpreisen durch Innovationen überzeugen.
Freihandelszonen weltweit bieten zwar wirtschaftliche Vorteile, stehen aber auch in der Kritik. Die Europäische Union identifizierte 2020 erhöhte Risiken für Korruption, Steuerhinterziehung und Geldwäsche in solchen Zonen. Zudem werden in Exportverarbeitungszonen schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne kritisiert.